Um einen unproblematischen Veranstaltungsbesuch bereits im Vorfeld zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Grundsätze zu beachten:
Außer Kinder – und Jugenddiscos, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder nach besonderer Genehmigung veranstaltet werden dürfen, haben alle Veranstaltungen ein Mindesteintrittsalter von 16 Jahren.
Ab Mitternacht dürfen sich an Tanzveranstaltungen nur noch Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren ohne Begleitung aufhalten.
Möchten Ihre Kinder unter 18 Jahren dennoch länger bleiben, benötigen diese einen von den Eltern ermächtigten Erziehungsbeauftragten! Diese Person, Ihrem Kind in jeder Situation die notwendige Unterstützung bieten zu können. Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht! Viele Veranstalter verlangen eine schriftlichen Nachweis von den Eltern über den Erziehungsauftrag. Geben Sie diesen Ihrem Kind ggf. mit. Eine Vorlage zum Ausdrucken finden Sie z.B. HIER.
Es dürfen keine branntweinhaltigen Getränke an Personen unter 18 Jahren abgeben oder überlassen werden.
Überwachen Sie bei der Fahrt zur Veranstaltung, dass Ihre jugendlichen Kinder keinen Alkohol zur Veranstaltung mitnehmen! In einigen Gemeinden besteht sogar ein Alkoholverbot im Umfeld der Veranstaltung!
Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen die Heimfahrt Ihres Kindes sicher.
Informieren Sie sich im Vorfeld der Veranstaltung, ab welchem Alter diese besucht werden darf, sowie über den Veranstalter und dessen Zuverlässigkeit.
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