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Wie sind die Konsequenzen bzw. rechtlichen Folgen von Verstößen an Veranstaltungen?
Strafrechtlich:
Jede strafbare Handlung in Zusammenhang mit einer Festveranstaltung wird durch die Städte, Gemeinden und Polizei, welche als Partner diese Handlungsanweisung beschlossen haben, konsequent zur Anzeige gebracht.
Verstöße gegen ein bestehendes Hausverbot müssen angezeigt werden und ziehen eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
Erkenntnisse über gewalttätige Personen werden der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen mitgeteilt und fließen somit in die aktuellen Strafverfahren ein.
Zivilrechtlich:
In Zukunft wird durch gezielte, ggf. auch überregionale Hausverbote gewalttätigen Personen die Konsequenzen Ihrer Handlungen aufgezeigt. Durch diese empfindlichen Verbote werden alle Veranstaltungsbesucher zu einem friedlichen Miteinander angehalten.
Durch eine Übereinkunft haben sich viele Städte und Gemeinden im Landkreis Waldshut dazu ermächtigt, gemäß einem eigens entwickelten Stufenplan, ein überregionales Hausverbot auszusprechen.
Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit wird bei strafrechtlichen oder ordnungspolizeilichen Verstößen zunächst ein auf die Tatortgemeinde beschränktes Hauverbot ausgesprochen. Sollte der Betroffene bereits in einer anderen Kommune im Landkreis Waldshut in vergleichbarer Weise negativ aufgefallen sein, so kann ein überregionales Hausverbot auf die umliegenden Kommunen ausgesprochen werden. Bei unbelehrbaren Störern kann sich dieses Hausverbot schließlich auf den gesamten Landkreis Waldshut ausweiten.
Das Hausverbot für den Betroffenen kann bis zu einem Jahr betragen.
In diesem Zeitraum sind diesem der Aufenthalt und das Betreten von öffentlichen Festveranstaltungen, welche in einem Gebäude oder auf einem Festplatz einer Kommune veranstaltet werden, verboten.
Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und ziehen neben einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch unter Umständen auch eine Verlängerung und Ausweitung des Hausverbotes nach sich.
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