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Um einen unproblematischen Veranstaltungsbesuch bereits im Vorfeld zu gewährleisten, bitten wir Sie/Dich folgende Grundsätze zu beachten:
Außer Kinder – und Jugenddiscos, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder nach besonderer Genehmigung veranstaltet werden dürfen, haben alle Veranstaltungen ein Mindesteintrittsalter von 16 Jahren.
Ab Mitternacht dürfen sich an Tanzveranstaltungen nur noch Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren ohne Begleitung aufhalten.
Du bist unter 18 Jahren und möchtest dennoch länger bleiben? Dann benötigst Du einen von Deinen Eltern ermächtigten Erziehungsbeauftragten! Diese Person, muss in der Lage sein Dir in jeder Situation die notwendige Unterstützung bieten zu können. Deine Eltern stellen sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während des Abends nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht! Viele Veranstalter verlangen eine schriftlichen Nachweis von den Eltern über den Erziehungsauftrag. Diesen solltest Du, falls Deine Eltern dir den längeren Aufenthalt erlauben, unbedingt mitführen. Eine Vorlage zum Ausdrucken findest Du z.B. HIER. Ebenso kontrollieren viele Veranstalter die Ausweise - diesen solltest Du deshalb auch immer zu Veranstaltung mitnehmen. Beachte: Ein Veranstalter ist nicht verpflichtet diese Erlaubnis zu akzeptieren, er kann selbst die Regeln festlegen (z.B. Einlass nur ab 18 Jahren oder das alle unter 18-jährigen um Mitternacht die Veranstaltung verlassen müssen)
Es dürfen keine branntweinhaltigen Getränke an Personen unter 18 Jahren abgeben oder überlassen werden.
Lass eigenen Alkohol auf dem Weg zu einer Veranstaltung am Besten zuhause! In einigen Gemeinden besteht sogar ein Alkoholverbot im Umfeld der Veranstaltung!
Besprich Dich mit Deinen Eltern wie und wann Du nach Hause kommst.
Informiere Dich im Vorfeld der Veranstaltung, ab welchem Alter diese besucht werden darf, sowie über den Veranstalter und dessen Zuverlässigkeit.
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